Freitag, 15. Juni 2012
Herne. Am 1. Juli und am 15. August 2012 muss der SC Westfalia Herne 04 für seinen Ex-Manager Ingo Finkenstein noch zweimal tief in die Tasche packen. Am 1. Juli sind anderthalb Gehälter für Oktober und den halben November 2011 in Gesamthöhe von 2.400 Euro brutto fällig, von denen allerdings die Arbeitsagentur mit 1.041,30 Euro den Löwenanteil zurückbekommt, die sie für Finkenstein als Arbeitslosengeld gezahlt hatte. Mitte August sind dann drei weitere Gehälter von insgesamt 4.800 Euro brutto als Abfindung für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses fällig, das durch zwei fristlose Kündigungen vom 6. und 17. Oktober vom Verein abrupt aufgekündigt worden war.
Auf diese Lösung einigten sich die SCW-Vertreter Loch (1. Vorsitzender) und Lickes (2. Vorsitzender) sowie Vereinsanwalt Kill am Freitagnachmittag (15. Juni) mit Ingo Finkenstein und seinem Anwalt Dr. Buchberger vor der Kammer von Arbeitsrichterin Marlies Rohkämper-Malinowski. Dabei sah es lange Zeit nicht nach dieser Einigung aus, und draußen auf dem Flur warteten sechs geladene Zeugen auf ihre Vernehmung.
Immerhin waren vor allem bei der zweiten Kündigung auch Vorwürfe im Spiel, die bei Nachweis durchaus für eine fristlose "Tatkündigung" gereicht hätten. Der nie so richtig dokumentierte Umgang mit für Sponsoren gedachte VIP-Karten und der Verbleib von immerhin tausend Schlüsselanhängern. Rein rechtlich waren die fristlosen Kündigungen allerdings ohne einen solchen Nachweis der angeblichen Verfehlungen des Managers ohnehin chancenlos, weil, wie die Vorsitzende es vor allem den SCW-Vertretern klar machte, die fristlose Kündigung eines ohnehin befristeten Jobs (hier bis zum 30. Juni 2012) nicht möglich war.
Doch damit war der Ex-Manager noch lange nicht aus dem Schneider. Imnmerhin, so die Kammer weiter, käme bei der bekannt miesen, wirtschaftlichen Situation des Vereins (eigentlich der wahre Hintergrund für die Trennung) auch eine Umdeutung der Kündigung in eine "ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen" zum 15. November 2011 infrage. Dazu allerdings auch eine Abfindung wegen des Prozessrisikos auf beiden Seiten. Und da Finkenstein mit seinem Anwalt auf Vertragserfüllung bis Ende Juni 2012 und damit auf neun Gehälter geklagt hatte, siegte letztlich die Einsicht, sich in der Mitte zu treffen: Anderthalb Gehälter plus drei Gehälter als Abfindung. Die damals erhobenen Vorwürfe sind endgültig vom Tisch, und Finkenstein bekommt außerdem ein Zeugnis mit "guter Leistungs- und Führungsbeurteilung."
Doch so ganz waren die Emotionen auch nach diesem friedlichen Ende nicht raus, und ohne die Beratung seines Anwalts hätte vielleicht sogar in zwei Instanzen noch schmutzige Wäsche gewaschen werden müssen. "Ihr habt mir meine Karriere kaputt gemacht, und eigentlich hätte ich weitergemacht", so Finkenstein zum Abschied. Ein preiswertes Vergnügen war das Verfahren für beide Seiten nicht, denn der Streitwert, nach dem die beteiligten Anwälte ihre Gebühren abrechnen, wurde vom Gericht auf 32.133 Euro festgesetzt. (AZ 1 Ca 2632/11)
Text: Helge Kondring