Eine Frage der Prozessökonomie

Freitag, 10. August 2012

Vest. Seit Freitagmorgen (10. August 2012) ist es nur noch eine Frage an die Politik im Kreis Recklinghausen, ob in der Auseinandersetzung des Kreises mit seinem früheren Landrat Jochen Welt die Prozessökonomie siegt oder das viel zitierte "Prinzip" unter dem Motto "Koste es, was es wolle" die Oberhand behält.

andrickDenn am Freitagmorgen hatte Prof. Dr. Bernd Andrick als Vorsitzender der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die streitenden Parteien zum nicht öffentlichen Erörterungstermin ins Kreishaus geladen, um einen Streit zu beenden, bei dem es noch um 548,91 Euro für die Anschaffung von Literatur aus dem Bereich der Heilpraktikerausbildung ("Crash-Kurs Heilpraktiker, Psychiatrie und Psychotherapie für Heilpraktiker"oder "Drehbuch Transformation der Liebe" sowie Unterlagen für die Prüfung als Heilpraktiker") ging.

Diese Ausgaben für Welt hatte der Kreis am 5. Dezember 2011 zurückgefordert, weil sie dienstlich nicht zu rechtfertigen seien. Jochen Welt hatte sich mit seinem Anwalt Siegmund Benecken u.a. auf den dienstlichen Bezug dieser Bücher berufen, weil er als Landrat auch für das Gesundheitswesen zuständig war. "Er hat die Literatur angeschafft, um sein medizinisches Wissen zu erweitern," hatte Anwalt Benecken diese Kosten stets als "dienstlich erforderlich" begründet.

Im Erörterungstermin mit Welt und seinem Anwalt auf der einen Seite und den Kreisjuristen Seidel und Wiemers auf der anderen Seite hatte Richter Dr. Andrick zu bedenken gegeben, "dass die Sache noch nicht entscheidungsreif" sei. Es müsse möglicherweise durch einen Gutachter geklärt werden, inwieweit die Fachlektüre auch für die Arbeit als Landrat "geeignet und erforderlich" gewesen sei. Und sollte es sich tatsächlich um "fachfremde Literartur" gehandelt haben, müsse sich der Kreis noch fragen lassen, ob ihm bei der Kontrolle dieser Ausgaben noch ein "Mitverschulden" anzulasten sei.

Deshalb der Vorschlag des Gerichts, sich die streitige Summe einfach zu teilen. Die gegenseitigen Rechtsstandpunkte könnten aufrechterhalten bleiben. Der Ex-Landrat, gegen den die Bezirksregierung Münster im Februar 2009 ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte, und sein Anwalt akzeptierten sofort, die Kreisjuristen müssen allerdings noch den Landrat unterrichten, der sein Votum nach Rücksprache mit der Politik abgeben wird. Das, so das Gericht, sollte bis Ende August geschehen. Akzeptiert der Kreis nicht, droht nach Einholung eines Gutachtens mit vierstelligen Kosten ein Kammertermin mit einer Entscheidung. Stößt der Vergleichsvorschlag auf Gegenliebe, bleibt es bei Gerichtskosten von derzeit 17,50 Euro pro Partei.  (AZ 12 K 5487/11)

Text: Helge Kondring

 


Tag für Tag

22. Mai +++ Namenstag: Julia, Rita, Ortwin, Renate +++ Am 22. Mai 1990 bringt Microsoft das Betriebssystem Windows 3.0 auf den Markt. +++ "Die wichtigste Institution der Gesellschaft neben der Familie ist die Schule." Bill Gates (*1955)